Autor Thema: Baureihe 111  (Gelesen 28931 mal)

Offline Peter I.

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Re: Baureihe 111
« Antwort #30 am: April 13, 2015, 08:28:59 Vormittag »

Und wenn man Martins Anweisung zu Ende denkt, müßten auch sämtliche Strecken von der Seite genommen werden, die irgendwo auch nur ein einziges Objekt von Martin beinhalten.
Hier wurde wohl etwas über das Ziel hinaus geschossen. Martins Aussage ist eindeutig:

Allen Anderen Addon-Entwicklern verbiete ich ab sofort, auch Teile meine Addons für zukünftige Projekte zu verwenden.
Es handelt sich also nicht um bereits verbaute Objekte in schon erschienenen Strecken, sondern um ein Verbot der Nutzung für zukünftige Veröffentlichungen. ...

... Worunter dann auch überarbeitete Versionen bereits existierender Strecken zu subsummieren wären. Wenn Du als Autor Dein Buch überarbeitest, kriegt die neue Ausgabe eine andere ISBN.

Wie sieht das überhaupt mit dem Nutzungsrecht nach UrhG im Falle des Loksim aus? Ein Nutzungsrecht im Sinne des Gesetzes wird doch wohl erst durch einen abgeschlossenen Vertrag begründet, ...

... Wobei der auf vielerlei Art zustande kommen kann.

Auf den Rest Deiner Ausführungen kann ich erst heute Abend eingehen, bitte Dich insofern um etwas Geduld.

So bedauerlich der Status quo in dieser Angelegenheit auch ist, es macht wenig Sinn mit Kanonen auf Spatzen zu schießen, also sollte man Martins Willen ohne Wenn und Aber akzeptieren.

Martins Willen zu akzeptieren oder nicht, steht nicht zur Debatte. Ein Gesetz ist kein Kuchen, aus dem man sich die Rosinen herauspicken und den Rest in die Biotonne werfen kann. Martin hat darauf bestanden, daß das UrhG zur Anwendung kommen soll - damit steht die Kanone auf dem Schlachtfeld. Und da muß sich auch Martin an das Gesetz halten und kann das nicht nur von anderen verlangen. Also kannst Du den Nutzern nicht abschlagen, ihrerseits auf dessen Einhaltung zu bestehen. Und Vertragspartner je nach Funktion als Adler und Spatzen zu qualifizieren, gibt das UrhG nicht her. Das findest Du nur im Steuerrecht.
« Letzte Änderung: April 13, 2015, 08:30:39 Vormittag von Peter I. »

Offline Miquel

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Re: Baureihe 111
« Antwort #31 am: April 13, 2015, 09:15:29 Vormittag »
Martins Willen zu akzeptieren oder nicht, steht nicht zur Debatte.

Das sehe ich nicht so. Abgesehen von der von dir sehr ausführlich dargestellten rechtlichen Situation, gibt es (oder gab es?) unter Add-On-Erstellern schon immer auch eine Art "Gentlemen's Agreement", daher gebietet mir die Anständigkeit diesem Wunsch nachzukommen und die betreffenden Objekte nicht mehr zu verwenden.

Juristische Winkelzüge um das auszuhebeln gibt es sicher, nur bezweifle ich, dass dies dem Loksim insgesamt dienlich ist.

Gruß
Miquel

Offline chloksim

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Re: Baureihe 111
« Antwort #32 am: April 13, 2015, 09:39:04 Vormittag »
Hallo

Ich bitte alle an der Thematik interessierten Loksimmer  sich den Beitrag von MartinF im andern Forum genau durchzulesen:
http://www.loksimulatoren.de/index.php/Thread/5473-Frage-zum-Urheberrecht-bzgl-Martins-Addons/?postID=95697#post95697

Ich denke damit erübrigen sich alle rechtlichen Diskussionen ebenso wie Fragen zur Verwendung von Martins Objekten.

Gruß chloksim

meine CH-Addons findest Du im offiziellen Loksim3d-Download

Offline Peter I.

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Re: Baureihe 111
« Antwort #33 am: April 13, 2015, 21:23:56 Nachmittag »
Martins Willen zu akzeptieren oder nicht, steht nicht zur Debatte.

Das sehe ich nicht so. Abgesehen von der von dir sehr ausführlich dargestellten rechtlichen Situation, gibt es (oder gab es?) unter Add-On-Erstellern schon immer auch eine Art "Gentlemen's Agreement", daher gebietet mir die Anständigkeit diesem Wunsch nachzukommen und die betreffenden Objekte nicht mehr zu verwenden.

Bitte noch mal genau lesen, was Du da zitiert hast. Wenn ich schreibe "steht nicht zur Debatte", dann ist das nicht mein Diskussionsgegenstand. Ich möchte mir da von niemandem etwas unterstellen lassen.

Offline Peter I.

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Re: Baureihe 111
« Antwort #34 am: April 13, 2015, 22:06:30 Nachmittag »
Ich denke damit erübrigen sich alle rechtlichen Diskussionen ...

Eigentlich nicht. Das Gesetz bleibt dasselbe, nur die Tage wechseln.

Zum einen schrieb Martin hier im Forum nicht, daß von seinem Verbot die in den FVE-Strecken verbauten Objekte ausgenommen werden sollen. Zum anderen ist sein Hinweis, die freie Verwendung der Objekte sei nirgends zugesichert gewesen, selbstverständlich gravierend: In dem Fall kann niemand aus der Veröffentlichung der Objekte innerhalb der Strecke etwas für eigene Veröffentlichungen ableiten. Dummerweise läßt sich das nun auf der Loksim-Seite nicht mehr schlüssig nachvollziehen.

Unabhängig vom aktuellen Verlauf dieser Angelegenheit muß man trotzdem seine Lehren aus dem Fall ziehen. Das UrhG besteht nun einmal nicht nur aus den sicherlich allseits bekannten § 106 ff:

Zitat
§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
...

§ 109 Strafantrag
In den Fällen der §§ 106 bis 108 und des § 108b wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

Dabei ist es unerheblich, ob der Urheber für die Rechteeinräumung eine Gegenleistung gefordert oder der Nutzer aus der Verwendung wirtschaftliche Vorteile gezogen hat.

Der § 42 UrhG trägt der Tatsache Rechnung, daß es für das Zurücknehmen der Genehmigung bzw. für das Verbot gewichtige Gründe geben kann. Wenn beispielsweise Nemo eklatante Fehlfunktionen aufdeckt, wird der Urheber ein Interesse daran haben, daß nur die fehlerfreie Version verwendet wird und weiter im Umlauf bleibt. Oder wenn ein Pulmologe es unpassend findet, daß die Stadt von der Zigarettenindustrie mit dem Konterfei einer seiner Sprechstundenhilfen tapeziert wird, die in ihrer Freizeit Fotografen Model steht. Dann kann der Fotograf die Genehmigung zurückziehen, muß aber der Tabakfirma die verkorkste Werbekampagne zahlen.
Der § 42 UrhG ist also nicht dazu da, andere um ihre finanziellen und zeitlichen Aufwendungen zu schädigen. Egal, ob man das im Fokus hat oder nicht. Das gilt nebenbei bemerkt nicht nur für die Add-On-Entwickler. Wenn Ralf für die Änderung an der Homepage jemanden zahlen müßte, weil das ein Kumpel macht und der nicht sofort Zeit hat, dann wäre die Rechnung nach § 42 Abs. 3 UrhG (Ralf hatte die Genehmigung zur Veröffentlichung) vom Widerrufenden zu zahlen.

Es geht also, um Miquel doch einmal auf die Sprünge zu helfen, nicht um juristische Winkelzüge oder die Frage, ob man Martin irgendwie austricksen kann. Das Gesetz gilt mit seinem vollen Wortlaut für alle Beteiligten. Es geht darum, daß der Urheber sich bitte vorher überlegt, ob und unter welchen Umständen er eine Genehmigung erteilt und das unmißverständlich macht. Und dann muß die bis auf die im Gesetz vorgesehene Ausnahme Bestand haben und kann nicht einfach so vom Tisch gefegt werden.

Und zum Abschluß einen kleinen Hinweis an JakoF:

Moderatoren halten sich in vielen Foren aus gutem Grund etwas zurück. Sie sind eben, wie Merkel in einer Pressekonferenz, nicht ohne weiteres "privat" unterwegs.
Das ist natürlich kein Maulkorb. Wenn Du in einem Forum, welches Du moderierst, Deine private, mit dem Betreiber nicht abgestimmte Meinung kundtun willst, dann solltest Du das nur entsprechend kennzeichnen. Das kannst Du beispielsweise durch unterschiedliche Schriftfarben machen.


« Letzte Änderung: April 13, 2015, 22:11:00 Nachmittag von Peter I. »

Offline JVF

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Re: Baureihe 111
« Antwort #35 am: April 13, 2015, 22:09:08 Nachmittag »
Hallo Peter, danke für den Tipp. Das hat mir auch schon AndreW gesagt, und moderative Posts bekommen eine rote/orange Farbe... Gute Nacht

Offline Peter I.

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Re: Baureihe 111
« Antwort #36 am: April 13, 2015, 22:27:14 Nachmittag »
Hallo Peter, danke für den Tipp. Das hat mir auch schon AndreW gesagt, und moderative Posts bekommen eine rote/orange Farbe ...

... und die Erläuterung dazu unten in die Signatur.

Offline Miquel

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Re: Baureihe 111
« Antwort #37 am: April 13, 2015, 23:18:06 Nachmittag »
Es geht also, um Miquel doch einmal auf die Sprünge zu helfen, nicht um juristische Winkelzüge oder die Frage, ob man Martin irgendwie austricksen kann.

Ich glaube nicht, dass du mir diesbezüglich auf irgendwelche Sprünge helfen brauchst, oder kannst. Einerseits ist die ganze Diskussion im Anlassfall ohnehin schon obsolet, andererseits finde ich es nach wie vor amüsant, dass diese "und täglich grüsst das Murmeltier"-Diskussion hinsichtlich Urheberrecht immer nur von Usern breitgetreten wird, die selber überhaupt nichts zum Loksim beigetragen haben, außer vielleicht mehr oder weniger schlauer Postings.


Offline Peter I.

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Re: Baureihe 111
« Antwort #38 am: April 13, 2015, 23:26:36 Nachmittag »
... andererseits finde ich es nach wie vor amüsant, dass diese "und täglich grüsst das Murmeltier"-Diskussion hinsichtlich Urheberrecht immer nur von Usern breitgetreten wird, die selber überhaupt nichts zum Loksim beigetragen haben, außer vielleicht mehr oder weniger schlauer Postings.

Ehrlich gesagt habe ich bei solchen Ansagen größte Zweifel, daß Du auf Beiträge meinerseits Wert legst. Die Einreichung in den Betatest könnte insofern vergebene Liebesmüh sein. Und wenn, dann darf ich Dich allerhöflichst um die nötige Geduld bitten, bis die veröffentlichungsreif sind.
« Letzte Änderung: April 13, 2015, 23:43:58 Nachmittag von Peter I. »

Offline JVF

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Re: Baureihe 111
« Antwort #39 am: Mai 08, 2015, 11:17:35 Vormittag »
Hallo! Nach etwa einem Monat haben Christian und ich uns entschieden, Projektbilder zu posten.
Ich denke, dass sich die zusammenarbeit ausgezahlt. Der Lokkasten und Textur kommt von mir, das Zubehör alles von Christian. Ab einem bestimmten Punkte haben wir uns jedoch getrennt; Ich baue die Lok ab 2.91, er für 2.83, damit möglichst viele etwas davon haben. Ich werde meine wohl auf VEB zum download anbieten, er wird sie in den Betatest einreichen. Folgende Bilder habe ich von der Lok auf der Meissner Steige aufgenommen:







Hier noch ein etwas älteres Bild, dass landschaftlich nicht mehr aktuell ist:



Zum Schluss noch Bilder zur verdeutlichung des doppelt gesetzten Splines der Bügelfalte:





Christian bastelt noch an einer Version der 111 010, die einen speziellen Zustand um 2011 darstellt. Bilder von ihm folgen!

Viele Grüße, JVF

« Letzte Änderung: Mai 08, 2015, 11:31:22 Vormittag von JVF »

Offline cgruenwa

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Re: Baureihe 111
« Antwort #40 am: Mai 09, 2015, 09:43:26 Vormittag »
Hallo zusammen,

nun folgt auch meine erste Variante: 111 010-5 im Jahr 2011 (leicht ausgebleicht und verdreckt).
Der Hauptunterschied zu Jakobs 111 ist, dass meine mit Führerstandseinrichtung ausgestattet ist.











Diese Lok verfügt über eine Zugzielanzeige, Scherenstromabnehmer und runde Puffer. Auffällig ist, dass die Prüfziffer an der Front fehlt.

Bald wird sie vermutlich in den Beta-Test kommen.

Gruß
Christian
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Baureihe 403/404
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