Autor Thema: Baureihe 111  (Gelesen 28921 mal)

Offline AndreW

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Re: Baureihe 111
« Antwort #15 am: April 05, 2015, 21:33:06 Nachmittag »
Ich hätte jetzt aber zur Verdeutlichung des Problems  ein noch größeres Bild genommen als Jakob  ;)

Gruß André
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Offline Miquel

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Re: Baureihe 111
« Antwort #16 am: April 05, 2015, 21:33:14 Nachmittag »
Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.

Gilt das auch für die Bilderbreite, oder nur wenn's grad als "cooler" Spruch paßt?  ::)

MartinFinken

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Re: Baureihe 111
« Antwort #17 am: April 06, 2015, 00:26:27 Vormittag »
Folgende Mitteilung ging soeben an Ralf:

Hallo Ralf !

Aufgrund folgender Aussage eines Moderatoren und somit offiziellen  Mitgliedes von Loksim:


Es gibt einige Loksimer die nach Gefühl bauen, zB MartinF oder AndreasZ. Bei ersteren bin ich mir nicht ganz sicher, würde aber anhand seiner Objekte darauf schließen.

sehe ich mich gezwungen, Dich dazu aufzufordern, bis zum 12.04.2014 alle meine Addons von der Loksim Homepage zu entfernen.
Dir sollte folgende Tatsache bekannt sein:
[...]

Scheinbar hat JakobF ja einen Freifahrtschein deswegen bekommen.

Ich lasse es mir nicht bieten und erwarte die sofortige Löschung meiner Addons.

Allen Anderen Addon-Entwicklern verbiete ich ab sofort, auch Teile meine Addons für zukünftige Projekte zu verwenden.

Martin F. 06.04.2015
Edit: Pn wurde vorrübergehend editiert, bis ich weiß ob FlorianE mit der Veröffentlichung einverstanden ist.
« Letzte Änderung: April 06, 2015, 01:30:39 Vormittag von JakobF »

Offline JVF

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Re: Baureihe 111
« Antwort #18 am: April 06, 2015, 01:17:27 Vormittag »
Werte Loksimuser... ja, die Reaktionen hatte ich erwartet. (EDIT: Ich meinte damit: nach abschicken des Beitrags kam so ein Gefühl auf dass das ne welle wird, aber hatte es nicht mutwillig vor...)
Ich wollte mit meinem Beitrag nichts anderes ausdrücken, als
dass es nicht immer möglich ist alles genau zu vermessen.
Der Beitrag zielte auch nicht gegen RainerZ, denn gerade solche
Vertiefungen sind echt verdammt schwer detailgetreu zu bauen.
Wenn man Pläne hat, kein Problem, aber sollte man Bilder vermessen
haben, eben schon.
@Uwe  Ja, dass sehe ich auch so, ich bezog mich aber nicht auf diesen
konkreten Fall, sondern mehr allgemein. Was ich mit dem kostenlos sagen will:
Ich denke dass man bei manchen Sachverhalten auch mal ein Auge zudrücken kann.
Wir hatten uns neulich ja mal wegen OB im  Bahnhof unterhalten, ich habe jetzt das
Modul extrem verschmälern müssen, damit ich die Oberleitung noch Perfomancemäßig
gut unterbringen kann.
@ Miquel, ich verstehe nicht so ganz... Ich kenne den Satz nur als Sprichwort und fand ihn an dieser Stelle halt passend? Werde aber den Link verkleinern, habt schon Recht.
@MF mit dieser Drohgebärde schüchterst du mich nicht ein. Ich verwende nämlich kein einziges deiner Objekte :) Und auch andere Anwender werden sich zu solchen Reaktionen ihren Teil denken können^^

Gruß, Jakob
« Letzte Änderung: April 06, 2015, 02:54:07 Vormittag von JakobF »

Offline AndreW

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Re: Baureihe 111
« Antwort #19 am: April 06, 2015, 02:09:27 Vormittag »
Werte Loksimuser... ja, die Reaktionen hatte ich erwartet.
Gruß, Jakob

Wenn du solche Reaktionen erwartet hast warum schreibst du dann solche Beiträge?
Du drückst damit aus das du bewusst Beiträge verfasst damit Leute erbost das Forum verlassen und anderen Nutzern die Benutzung ihrer Objekte verbieten. Also wenn das dein gewolltes Ziel ist, solltest du dir ganz schnell Gedanken über deine Aufgabe als Moderator machen.


@MF mit dieser Drohgebärde schüchterst du mich nicht ein. Ich verwende nämlich kein einziges deiner Objekte :) Und auch andere Anwender werden sich zu solchen Reaktionen ihren Teil denken können^^

Gruß, Jakob

Du bist aber nicht alleine hier.. Die anderen dürfte Martins Reaktion vielleicht etwas anders treffen.
*Kopfschüttel*

Gruß André
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Offline JVF

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Re: Baureihe 111
« Antwort #20 am: April 06, 2015, 02:15:15 Vormittag »
Nein Andre, ich hatte erwartet das man meinen Text völlig anders auslegen würde, so wie so oft schon passiert.
Wenn Martin seine Objekte zurückziehen will ist das seine Sache. Ich erkenne in dem Satz, dass ich vermute das er nach geschätzten Werten gebaut hat, keinen Wirklichen Grund. Zumal ich im nächsten ja hervorgehoben habe, dass die Objekte ja bei anderen trotzdem gut ankommen. Was das Thema Moderator angeht, so entscheiden Ralf und Albrecht darüber, aber nicht du :D
« Letzte Änderung: April 06, 2015, 02:53:12 Vormittag von JakobF »

Offline AndreW

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Re: Baureihe 111
« Antwort #21 am: April 06, 2015, 02:16:17 Vormittag »
Komm runter von deinem Ross Junge...
ganz schnell...  ;D
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Offline JVF

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Re: Baureihe 111
« Antwort #22 am: April 06, 2015, 02:28:23 Vormittag »
Hallo Andre, ich verstehe auch nicht ganz, was mein Administratoren Moderatoren Status jetzt damit zu tun hat meine eigene Meinung kundzutun? Du bist doch selber Moderator, also solltest du wissen das man manche Beiträge als normaler Nutzer verfasst. Von meinen administrativen Möglichkeiten habe ich nur in einem berechtigten Fall gebrauch gemacht, und das war vorher noch mit JanB abgemacht. Desweiteren finde ich schade, dass ein neuer Projektthread, der ja nun echt eine Seltenheit ist, gleich wieder vom Thema abkommt. Es ging eigentlich um eine schöne 111. Deswegen werde ich den Thread vorläufig schließen, und in der Zeit mit CG zusammen bauen. Wenn wir fertig sind, öffne ich ihn wieder und dann stellen wir euch das Gesamtprodukt vor. Ich denke das sollte in Ordnung sein.
@Uwe: Wenn du mir noch antworten möchtest, dann gerne per Pn :)
Edit: bin vom Ross abgestiegen...
« Letzte Änderung: April 06, 2015, 02:47:30 Vormittag von JakobF »

Offline Nemo

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Re: Baureihe 111
« Antwort #23 am: April 08, 2015, 22:02:42 Nachmittag »
So, nachdem wieder Ruhe eingekehrt und der Thread wieder geöffnet ist, mal ein Beitrag zur Sache. So ganz Unrecht hatte Jakob bezüglich der gelegentlichen Abweichung von den Originalmaßen nicht. Mich hat dieser Beitrag von Martin stutzig gemacht.

Wenn Du die Pufferhöhe nimmst, welche bei den meisten Loksimobjekten verbaut wurde, und danach die Unterkante des Lokaufbaus berechnest und anpasst, hast Du bereits verloren. Die Pufferhöhe für Regelspur Fahrzeuge liegt beim Original ca 20 cm tiefer, als bei fast allen Loksim Objekten.

Die Mitte der Pufferteller darf laut Anlage 12 der EBO zwischen 940 und 1065 mm über SOK liegen. Der oberste Wert dürfte für neue Fahrzeuge ohne Ladung, also auch ohne Betriebsstoffe bei Triebfahrzeugen, und mit neuen Radreifen zutreffen. Mit Betriebsstoffen, also z.B. Schmier- und Trafoöl sowie Sandvorrrat bei Eloks, dürfte etwa der Mittelwert von 1020 mm bei neuen Radreifen zutreffend sein. Ein Versuchsaufbau mit der 143 143 von Rainer Z, 980 mm, also etwa halb abgenutzte Radreifen, und einem leeren Güterwagen von Martin zeigt den Unterschied deutlich.



Welche Erklärung gibt es von Seiten der Objektbauer dafür, dass falsche Werte einfach übernommen wurden?

Nun zur 111 vonChristian:
Der Trick der Übernahme der Pufferbohle von einem anderen Fahrzeug ist zu auffällig. Im unteren Teil des Bildes ist die Originalpufferbohle der 111 als Vergleich zum oben gezeigten Loksimobjekt zu sehen.



Auch die Platzierung der Blinddose der Steuerstromleitung mit dem angehängten "Mäuseschwänzchen" ist nicht korrrekt. Das Kabel hat original etwa den Durchmesser der Bremsschläuche.
Bleibt noch der Führerstand. Es ist unwahrscheinlich, dass ein Tf ständig mit eingeschalteter Deckenlampe fahren wird. Als Vergleich zu den aufgeführten Ungereimtheiten kann man das Bild mit der Stirnansicht der 111 083 auf den Fotoseiten von Torsten Schulz nehmen.

http://www.torschu.de/

Ich habe das vorgestellte Originalbild mal etwas korrigiert, sieht dann so aus.




Gruß
Gerd
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Heinrich Heine

Offline RainerZ

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Re: Baureihe 111
« Antwort #24 am: April 09, 2015, 08:49:43 Vormittag »
Hallo,
.......
Die Mitte der Pufferteller darf laut Anlage 12 der EBO zwischen 940 und 1065 mm über SOK liegen.
....
nur als Hinweis: Es ist Anlage 10 der EBO. Zumindest in der aktuellen EBO gibt es gar kein Anlage 12.

Gruß
Rainer

Offline Nemo

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Re: Baureihe 111
« Antwort #25 am: April 11, 2015, 15:14:24 Nachmittag »
Ist aktuell korrekt, Rainer, aber zur Zeit der Indienststellung der Lokomotiven galt noch die Anlage 12 der EBO von 1967. Bis auf die Neuordnung der Anlagen hat sich mit der Neuherausgabe der EBO von 1991 aber zu diesem Thema nichts geändert, es handelt sich schließlich um die Umsetzung internationaler Vereinbarungen in deutsches Recht. Habe mal nachgesehen wo diese Regeln eigentlich festgeschrieben sind. In den UIC-Merkblättern habe ich nichts dazu gefunden, diese Festlegungen sind schon vor mehr als hundert Jahren getroffen worden und wahrscheinlich in den Abkommen RIV und RIC enthalten.

Zitat aus:
Dr. Freiherr v. Röll
Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Zweite, vollständig neu bearbeitete Auflage 1912–1923

Einschlägige Bestimmungen für den internationalen Verkehr enthalten die Vereinbarungen der internationalen Konferenz in Bern, vom 18. Mai 1907 (technische Einheit). Diese Bestimmungen, die für die Übergangsfähigkeit der Wagen der belgischen, bulgarischen, dänischen, französischen, italienischen, norwegischen, rumänischen, russischen, schwedischen und schweizerischen Wagen sowie der Wagen der zum Verein Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen gehörigen Bahnen gelten, sind nachstehend (Kolonne A) zusammengestellt und in der Kolonne B sind die entsprechenden Bestimmungen der technischen Vereinbarungen der Berner Konferenz vom 3.–5. September 1908 enthalten.




Gruß
Gerd
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Heinrich Heine

Offline taler

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Re: Baureihe 111
« Antwort #26 am: April 11, 2015, 16:17:24 Nachmittag »
Ist aktuell korrekt, Rainer, aber zur Zeit der Indienststellung der Lokomotiven galt noch die Anlage 12 der EBO von 1967.
Dann schreibe das auch so.
Du hast geschrieben:
Zitat
Die Mitte der Pufferteller darf laut Anlage 12 der EBO zwischen 940 und 1065 mm über SOK liegen.
Richtig und vor allem eindeutig wäre gewesen:
Die Mitte der Pufferteller darf laut Anlage 12 der EBO von 1967 zwischen 940 und 1065 mm über SOK liegen.
Alternativ:
Die Mitte der Pufferteller darf laut §24 EBO 1967, Anl. 12 zwischen 940 und 1065 mm über SOK liegen.

Das ist für mich eindeutig und nicht irreführend.

Gruss
Uwe

Offline Nemo

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Re: Baureihe 111
« Antwort #27 am: April 11, 2015, 21:46:18 Nachmittag »
So richtig weiss ich nicht, wie ich Deinen Beitrag einschätzen soll, Uwe. Es gibt da aus meiner Sicht mehrere mögliche Varianten zur Deutung.

1. Ich verweise auf meine Signatur. Eigentlich unnütz, persönlich halte ich Dich nicht für dumm.

2. Die Betonung in diesem Satz ist falsch gesetzt.
Das ist für mich eindeutig und nicht irreführend.
Aber die Richtigkeit dieser Variante "Das ist für mich eindeutig und nicht irreführend" ist wohl eher unwahrscheinlich. Wer mit Signalen und Fahrleitungen experimentiert weiss bestimmt, dass für jede Bauart die jeweiligen Vorschriften des Konstruktionsjahres bindend sind und dass dies auch für Fahrzeuge gilt.

3. Es wird, wie es öfter in Foren üblich ist, nur mal etwas rumgemotzt weil einem der Verfasser des Beitrags nicht besonders sympathisch ist. Eventuell hofft man sogar, dass er sich daraufhin aus dem Forum zurückziehen wird. Das klappt bei mir nicht, belustigt mich eher.

Gruß
Gerd
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Heinrich Heine

Offline Peter I.

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Re: Baureihe 111
« Antwort #28 am: April 12, 2015, 23:11:33 Nachmittag »
@MF mit dieser Drohgebärde schüchterst du mich nicht ein. Ich verwende nämlich kein einziges deiner Objekte :) Und auch andere Anwender werden sich zu solchen Reaktionen ihren Teil denken können^^

Gruß, Jakob

Kannst Du so herangehen, wenn der Loksim Deine ganz private Spielwiese sein bzw. werden soll und es auf alle anderen Leute nicht (mehr) ankommt.

Vielleicht solltest Du Dir mal über die Konsequenzen Deines Tuns nachdenken? Schließlich hast Du mit Deinem Beitrag nicht nur dafür gesorgt, daß jetzt theoretisch alle entweder ihre zur Veröffentlichung vorgesehenen Strecken nach Objekten von Martin durchforsten oder ihre Projekte einstellen müßten.
Und wenn man Martins Anweisung zu Ende denkt, müßten auch sämtliche Strecken von der Seite genommen werden, die irgendwo auch nur ein einziges Objekt von Martin beinhalten. Willst Du Dich hinsetzen und die daraufhin überprüfen? Und wenn jetzt jemand Martins Objekte von der Platte kehrt, um die nicht mal versehentlich zu verbauen - welche der bislang heruntergeladenen Strecken bleiben dann noch ansehnlich oder überhaupt befahrbar?


Den Leuten, die derlei Reaktionen vielleicht für nachahmenswert empfinden, sei die Tatsache ans Herz gelegt, daß das UrhG nicht nur die Rechte der Urheber schützt, sondern auch die rechtmäßiger Nutzer. Einschlägig wäre hierzu eventuell § 42 UrhG, denn der andere Rückrufstatbestand - die Nichtnutzung des eingeräumten Nutzungsrechts - kommt ja bei einer funktionierenden Downloadseite nicht in Betracht.

Schauen wir uns aber den verbleibenden Rückrufstatbestand an, so läßt sich leicht feststellen, daß die Verärgerung des Urhebers infolge eines Forenbeitrages keinen hinreichenden Grund darstellt, eine einmal erteilte Genehmigung gegenüber jedermann zu widerrufen. Und selbst wenn dem so wäre, so stellt der Absatz 3 dieses Paragraphen in der Praxis normalerweise eine erhebliche Hemmschwelle dar, das Rückrufsrecht aus so einer Laune heraus auszuüben.

Freilich müßten jetzt alle Ersteller, die durch den Rückruf von Martin  Finken ihre Arbeit entwertet sehen, binnen drei Monaten ihre vergeblichen Aufwendungen beziffern. Tun sie das, dann wird Martins Anweisung gegenüber ihnen erst wirksam, wenn er ihnen den Schaden beglichen hat. Lassen sie die Frist verstreichen, wirkt Martins Anweisung im Nachhinein sofort.
Ich vermute, daß hier etliche Stunden im Feuer stehen die, selbst wenn man sie lediglich mit dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro bewertet, Martins Budget für diese Aktion etwas überschreiten dürften. Und das Gesetz spricht an der Stelle von "mindestens", also die Aufwendungen zur Kontrolle der Strecken auf im Vertrauen auf die Genehmigung verbauter Objekte kommen da noch hinzu.

Desweiteren stellt sich die Frage, ob Martin mit diesem einen Beitrag irgendwo in den Tiefen des Forums allen Betroffenen seinen Widerruf rechtswirksam zugestellt hat. Sofern sich Martin die Geschichte nicht doch noch einmal überlegt, sollten die Administratoren des Forums das im eigenen Interesse auf der Downloadseite gut sichtbar anpinnen sowie ggf. eine Möglichkeit schaffen, damit die bisherigen Nutzer dieser Objekte ihre Forderungen bei Martin fristgemäß anbringen können.

Zitat
§ 42 Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung

(1) Der Urheber kann ein Nutzungsrecht gegenüber dem Inhaber zurückrufen, wenn das Werk seiner Überzeugung nicht mehr entspricht und ihm deshalb die Verwertung des Werkes nicht mehr zugemutet werden kann. Der Rechtsnachfolger des Urhebers (§ 30) kann den Rückruf nur erklären, wenn er nachweist, daß der Urheber vor seinem Tode zum Rückruf berechtigt gewesen wäre und an der Erklärung des Rückrufs gehindert war oder diese letztwillig verfügt hat.

(2) Auf das Rückrufsrecht kann im voraus nicht verzichtet werden. Seine Ausübung kann nicht ausgeschlossen werden.

(3) Der Urheber hat den Inhaber des Nutzungsrechts angemessen zu entschädigen. Die Entschädigung muß mindestens die Aufwendungen decken, die der Inhaber des Nutzungsrechts bis zur Erklärung des Rückrufs gemacht hat; jedoch bleiben hierbei Aufwendungen, die auf bereits gezogene Nutzungen entfallen, außer Betracht. Der Rückruf wird erst wirksam, wenn der Urheber die Aufwendungen ersetzt oder Sicherheit dafür geleistet hat. Der Inhaber des Nutzungsrechts hat dem Urheber binnen einer Frist von drei Monaten nach Erklärung des Rückrufs die Aufwendungen mitzuteilen; kommt er dieser Pflicht nicht nach, so wird der Rückruf bereits mit Ablauf dieser Frist wirksam.

(4) Will der Urheber nach Rückruf das Werk wieder verwerten, so ist er verpflichtet, dem früheren Inhaber des Nutzungsrechts ein entsprechendes Nutzungsrecht zu angemessenen Bedingungen anzubieten.

(5) Die Bestimmungen in § 41 Abs. 5 und 7 sind entsprechend anzuwenden.

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__42.html
« Letzte Änderung: April 13, 2015, 00:04:10 Vormittag von Peter I. »

Offline Nemo

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Re: Baureihe 111
« Antwort #29 am: April 13, 2015, 02:18:56 Vormittag »

Und wenn man Martins Anweisung zu Ende denkt, müßten auch sämtliche Strecken von der Seite genommen werden, die irgendwo auch nur ein einziges Objekt von Martin beinhalten.
Hier wurde wohl etwas über das Ziel hinaus geschossen. Martins Aussage ist eindeutig:

Allen Anderen Addon-Entwicklern verbiete ich ab sofort, auch Teile meine Addons für zukünftige Projekte zu verwenden.
Es handelt sich also nicht um bereits verbaute Objekte in schon erschienenen Strecken sondern um ein Verbot der Nutzung für zukünftige Veröffentlichungen.

Wie sieht das überhaupt mit dem Nutzungsrecht nach Urhg im Falle des Loksim aus? Ein Nutzungsrecht im Sinne des Gesetzes wird doch wohl erst durch einen abgeschlossenen Vertrag begründet, wobei ich die in speziellen Fällen erteilte Zustimmung zur Nutzung per Mail auch nicht einem abgeschlossenen Vertrag auf gesetzlicher Grundlage  gleichsetzen möchte. Im Normalfall dürfte es sich hier eher um eine allgemein anerkannte stillschweigende Duldung der Nutzung durch Dritte handeln. Auch in diesem Fall kann der Urheber ein zukünftiges Nutzungsverbot aussprechen, so wie es bei einigen streckenspezifischen Bauwerken auch schon gehandhabt wurde (Ein Beispiel ist die spezielle Brücke in der Strecke Aachen - Düren von Markus Nießen). Oder sollte die Rechtmäßigkeit des von Martin ausgesprochenen zukünftigen Nutzungsverbots nun auch noch mit der Heranziehung des Gewohnheitsrechtes angezweifelt werden? Bisher ging das alles immer ohne Probleme ab, der ganze juristische Kram hat in diesem Freizeitprojekt doch sowieso nur hypothetisches Potenzial. Wenn fremde Dateien überschrieben und veröffentlicht wurden gab es zwar Krach mit dem Urheber, aber auch da war nie von juristischen Schritten die Rede. Und auf welcher Grundlage will man den Bau eigener Objekte statt derVerwendung derer von Martin berechnen? Loksim ist ein kostenloses Programm, die AddOns werden ebenfalls kostenlos zur Verfügung gestellt - wie kann da eine Vergütung für zusätzliche eigene Arbeit wegen der Rücknahme einer stillschweigenden Erlaubnis zur Nutzung plausibel als Forderung geltend gemacht werden? So bedauerlich der Status quo in dieser Angelegenheit auch ist, es macht wenig Sinn mit Kanonen auf Spatzen zu schießen, also sollte man Martins Willen ohne Wenn und Aber akzeptieren.
« Letzte Änderung: April 13, 2015, 02:20:59 Vormittag von Nemo »
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Heinrich Heine