Autor Thema: Neue Führerstande / B100S-Fahrgastansicht und ICE Velaro  (Gelesen 75146 mal)

MTW

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Re: Strassenbahn-Führerstand Typ Bombardier
« Antwort #75 am: Februar 27, 2015, 14:50:43 Nachmittag »
@Kilius, Du willst es einfach nicht kapieren!

Keiner der User hier ist interessiert und gewillt, Dateien auf seinen Rechner zu laden und zu installieren, deren Herkunft offensichtlich nicht von Dir stammen und Du es nur umgearbeitet hast.

Ich habe bereits weiter oben erwähnt DAS VON MIR KEINE DATEIEN VERÖFFENTLICHT WERDEN, WO DIE HERKUNFT NICHT EINWANDFREI GEKLÄRT IST ODER WO DATEIEN ÜBERSCHRIEBEN WURDEN!!

Offline DanielP

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Re: Strassenbahn-Führerstand Typ Bombardier
« Antwort #76 am: Februar 27, 2015, 14:56:29 Nachmittag »

Ich habe bereits weiter oben erwähnt DAS VON MIR KEINE DATEIEN VERÖFFENTLICHT WERDEN, WO DIE HERKUNFT NICHT EINWANDFREI GEKLÄRT IST ODER WO DATEIEN ÜBERSCHRIEBEN WURDEN!!

Kleiner, deswegen musst du doch nicht hier so rumschreien!

Tschau mit Vau!
Es grüßt freundlich Ihre Signatur.

Offline PaulB

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Re: Strassenbahn-Führerstand Typ Bombardier
« Antwort #77 am: Februar 27, 2015, 15:46:25 Nachmittag »
Ich habe bereits weiter oben erwähnt DAS VON MIR KEINE DATEIEN VERÖFFENTLICHT WERDEN, WO DIE HERKUNFT NICHT EINWANDFREI GEKLÄRT IST ODER WO DATEIEN ÜBERSCHRIEBEN WURDEN!!

Du sollst nicht (nur) die Herkunft der Dateien klären, sondern dein Recht, sie wiederverwenden zu dürfen!

MTW

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Re: Strassenbahn-Führerstand Typ Bombardier
« Antwort #78 am: Februar 27, 2015, 17:41:43 Nachmittag »
Das aktuelle Projekt mit der Innenraumansicht des B100S ist 100% von mir und da ist auch nix überschrieben worden, und um die Audiodateien zu verwenden, hab ich schon längst bei PeterN nachgefragt.

Allerdings werde ich das nochmals mit einem anderen Innenraumbild überarbeiten, das dem B100S der DSW21 deutlich ähnlicher sieht.
« Letzte Änderung: Februar 27, 2015, 18:44:13 Nachmittag von Kilius »

Offline Nemo

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Re: Strassenbahn-Führerstand Typ Bombardier
« Antwort #79 am: Februar 28, 2015, 01:58:43 Vormittag »
@Nemo
Was sind das für Führerstände in den Screenshots?? Die sind aber nicht in Martins Tramstrecke enthalten. Selbstgebastelt??
Ja, die sind nach eigenen Fotos gebastelt. Die Originale stehen in Berlin im Museum für Verkehr und Technik, sind allerdings nicht ständig zugänglich.




Mal ganz nebenbei: Ich habe das Urheberrechtsgesetz jetzt rauf und runter durchgearbeitet und keinen wirklich konkreten Hinweis gefunden, wie das digitale Bearbeiten eines öffentlich im Internet zugänglichen originalen Führerstandsfotos und sein Einbinden in ein Computerprogramm rechtlich zu bewerten ist. Es handelt sich jedenfalls wohl nicht um eine simple Vervielfältigung oder Veränderung des Originals weil der Simulatorführerstand als Endergebnis kein Bild mehr ist. Wobei auch die Frage zu stellen wäre, inwiefern eigentlich illegal, also ohne offizielle Fotoerlaubnis, auf dem öffentlich nicht zugänglichen Betriebsgelände gemachte Fotos überhaupt Urheberschutz genießen können. Vielleicht kann ja mal jemand von den eifrigen Verfechtern des Urheberschutzes das aufklären, ansonsten sind derartige Diskussionsbeiträge zu vage und damit überflüssig. Anders sieht es natürlich mit schon in einem Simulatorprogramm veröffentlichten Führerständen aus, die Bilder darin sind auf jeden Fall ein geschütztes geistiges Werk.
Ein Kluger bemerkt alles. Ein Dummer macht über alles eine Bemerkung.
Heinrich Heine

Offline Peter I.

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Re: Strassenbahn-Führerstand Typ Bombardier
« Antwort #80 am: Februar 28, 2015, 10:15:38 Vormittag »
Mal ganz nebenbei: Ich habe das Urheberrechtsgesetz jetzt rauf und runter durchgearbeitet und keinen wirklich konkreten Hinweis gefunden, wie das digitale Bearbeiten eines öffentlich im Internet zugänglichen originalen Führerstandsfotos und sein Einbinden in ein Computerprogramm rechtlich zu bewerten ist. Es handelt sich jedenfalls wohl nicht um eine simple Vervielfältigung oder Veränderung des Originals weil der Simulatorführerstand als Endergebnis kein Bild mehr ist.

Die Frage, ob das Original (noch) im Internet öffentlich zugänglich ist, spielt für das Vorhandensein von Urheberrechten daran keine Rolle. Man kann auch dem Urheber des Werks nicht vorhalten, sein Werk veröffentlicht zu haben, falls er seine Rechte an der Weiterverwendung geltend macht.

Die Rechtslage bei einem Simulatorführerstand kann sich insofern nicht von anderen Verwendungen unterscheiden, bei denen das Original Bestandteil eines anderen Werks wird, wie zum Beispiel eine Rätselzeitung, ein Bildband oder ein bedruckter Bierhumpen. Nur kommt die Verletzung von Persönlichkeitsrechten wie hier http://www.wmwllp.de/berlinblawg/urteile/medien-presserecht/olg-hamburg-7-u-90-06/ nicht in Betracht, weil ein Lokomotivführerstand keine Persönlichkeitsrechte hat.

Wobei auch die Frage zu stellen wäre, inwiefern eigentlich illegal, also ohne offizielle Fotoerlaubnis, auf dem öffentlich nicht zugänglichen Betriebsgelände gemachte Fotos überhaupt Urheberschutz genießen können.

Auch diese Frage stellt sich nicht. Das Urheberrecht steht jedem Urheber zu, es kann weder abbedungen noch an Bedingungen geknüpft werden. Will der Eigentümer das Fotografieren seines Eigentums verhindern, so hat er dazu die Möglichkeiten, die ihm das Hausrecht bietet.
Vgl. dazu den Prozeß des Württembergischen Fußballverbandes gegen die Hartplatzhelden. Desweiteren die Verfahren der Stiftung Preussischer Schlösser und Gärten gegen zwei Fotoagenturen sowie einen Verleger, der Video-CD's herstellte und vertrieb. Alle diese Verfahren liefen bis zum BGH.

Man muß aber hier unterscheiden zwischen den Interessen des Straßenbahnvereines, der sich vielleicht wie die Stiftung die Verwertung von Abbildern der Museumsstücke vorbehalten will und den Rechten des Fotografen an dem von ihm angefertigten Werk. Dem Urheber steht auch das ausschließliche Recht zu, sich als Urheber des Werkes zu bezeichnen, unabhängig davon, ob er das Werk anfertigen durfte oder nicht. Insofern ist die Behauptung des Fredstarters eingangs dieser Diskussion, er habe diesen Führerstand erstellt, während er dazu Bildmaterial Dritter aus MSTS verwendet ohne das kenntlich zu machen, schon eine Urheberrechtsverletzung.

Die Stiftung (der Straßenbahnverein) dagegen muß die Verwertung nicht gestatten oder kann bestimmen, an den Früchten beteiligt zu werden. Wenn Dritte anfangen, das Werk oder Bearbeitungen davon weiterzuverbreiten (beispielsweise in diesem Forum), dann ist das keine Verwendung zu "privaten Zwecken" mehr. Unabhängig davon, ob sie daraus wirtschaftliche Vorteile ziehen.

Inwiefern die Bitte an Dritte, die Funktionalität eines Führerstandes oder einer Strecke zu testen und zu beurteilen, als Veröffentlichung und Weiterverbreitung gewertet werden würde (weil man dazu die Dateien zwangsläufig weiterleiten muß) oder der Tatbestand der Veröffentlichung erst erfüllt ist, wenn Bilder davon oder das Produkt jedermann zugänglich gemacht werden, ist eine Frage, die ich nicht zu beurteilen vermag.

« Letzte Änderung: Februar 28, 2015, 10:25:20 Vormittag von Peter I. »

Offline IngoW

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Re: Strassenbahn-Führerstand Typ Bombardier
« Antwort #81 am: Februar 28, 2015, 11:47:04 Vormittag »
Die Sache ist so einfach , dass ich die ganze Schreiberrei hier nicht verstehe . Eine Mail an den Fotoersteller , Verein , etc . und die Sache ist erledigt. Dauert keine 5 min ! Bekommt man keine Antwort wird es eben nichts mit einer Veröffentlichung ( Download für Jedermann ) . Was Niemand unterbinden kann ist die Weitergabe seines Werks per Mail an interessierte User. Bisher ,ob hier beim Loksim oder früher beim MSTS , habe ich fast nur positive Erfahrungen bei Anfragen machen dürfen.

MTW

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Re: Strassenbahn-Führerstand Typ Bombardier
« Antwort #82 am: Februar 28, 2015, 11:54:06 Vormittag »
 
Zitat
Eine Mail an den Fotoersteller , Verein , etc . und die Sache ist erledigt. Dauert keine 5 min !

Ist auch schon längst geschehen, entweder der Ersteller des Dresdner Führerstands antwortet, oder er wandert vorerst in meine Privatsammlung, derweil werde ich mich an die Innenraumansicht des Dortmunder B-Wagen halten!  ;)

Offline lillstroem

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Re: Strassenbahn-Führerstand Typ Bombardier
« Antwort #83 am: Februar 28, 2015, 14:47:11 Nachmittag »
Hallo Loksimmer
Ich glaube in dem was Nemo sagt liegt der Schlüssel.

...und keinen wirklich konkreten Hinweis gefunden, wie das digitale Bearbeiten eines öffentlich im Internet zugänglichen originalen Führerstandsfotos und sein Einbinden in ein Computerprogramm rechtlich zu bewerten ist. Es handelt sich jedenfalls wohl nicht um eine simple Vervielfältigung oder Veränderung des Originals weil der Simulatorführerstand als Endergebnis kein Bild mehr ist.

Bekomme ich von Lokführer X ein Foto und meint: na klar kannst Du daraus einen Führerstand für Deinen Simulator bauen,  ist letztlich
immer noch nicht klar ob die Bahnverwaltung die ja eigentlich das Recht an dem Foto hätte nun alle Augen zudrückt weil:
A  ich das Foto nicht verändert habe und die Originalität des Führerstandes
gewährleistet ist,  oder
B  ich kleine Veränderungen gemacht habe und so sicherstelle dass es nicht aussieht wie das Original.

Es wäre schön wenn Jemand von der Bahnrechtsabteilung darauf antworten könnte.   Die Erwähnungen dann in der Erklärung zum Führerstand von wem das Foto ist und wessen Töne man verwendet gehört ja wohl zur Anständigkeit eines jeden Autors.

@MBT Kuhl,  also ich habe noch keine Führerstände ohne Dein okay veröffentlicht. Dein :  "nööö die sind nich so schön",  lasse ich gelten,
den X2000 musst Du aber freigeben denn das Recht am Bild bekam ich.

Wenn die Macher des Loksim das Recht zu der wichtigsten Problematik
mal abklären würden (Bei Bahn und Rechtsanwalt) und als liesmich Datei in den Editor einfügen würden ich würde einen Obolus (50€) dazugeben.

Viele Grüsse von Peter


Offline JVF

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Re: Strassenbahn-Führerstand / B100S-Innenraumansicht
« Antwort #84 am: Februar 28, 2015, 14:56:07 Nachmittag »
@Lilstroem, wie man sieht hat sich Moritz scheinbar aus dem Forum gelöscht.

Offline lillstroem

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Re: Strassenbahn-Führerstand / B100S-Innenraumansicht
« Antwort #85 am: Februar 28, 2015, 16:14:26 Nachmittag »
Hallo Jakob
Das weiss ich leider nicht, ich weiss nur dass er einer von den ganz Fleissigen
Tüftlern und Erbauern ist.
   
Manchmal wäre es schön wenn sich die Leute hier aus dem Forum gegenübersitzen würden. Die Diskussionen wären konstruktiver und dumme Kommentare oder Frechheiten gäbe es gar nicht.

Seit ich nur noch doppelter Benutzer bin, gehts mir auch besser und werde weiterhin artig meine Fragen stellen. und bauen und bauen und bauen.
Viele Grüsse von Peter

Offline chloksim

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Re: Strassenbahn-Führerstand / B100S-Innenraumansicht
« Antwort #86 am: Februar 28, 2015, 18:19:51 Nachmittag »
Hallo

Zum Thema Bahnrechtsabteilung: Zumindest in der Schweiz wird es kaum eine vernünftige Antwort geben. Ich hatte die Frage vor einigen Jahren bei der SBB mal gestellt. Der gute Mann war eher überrascht und wusste auch keine Antwort. Seitdem halte ich es nach der Devise: was nicht verboten ist ist erlaubt und wo kein Kläger ist ist auch kein Problem.
Wie ich aus diversen Beiträgen entnehme, scheint es in Deutschland ein beliebter Volkssport zu sein, sich über Urheberrechte zu streiten  ;D.

Gruß chloksim
meine CH-Addons findest Du im offiziellen Loksim3d-Download

MTW

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Re: Strassenbahn-Führerstand / B100S-Innenraumansicht der DSW21
« Antwort #87 am: Februar 28, 2015, 19:17:47 Nachmittag »
Hier das neue Bildmaterial, mit der ich die Fargastansicht des Dortmunder B100S überarbeiten werde, die Erlaubnis zur Verwendung der Aufnahme für Loksim hab ich von der DSW21 bereits bekommen:

http://i38.servimg.com/u/f38/18/75/48/14/u41-do10.jpg

Offline Peter I.

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Re: Strassenbahn-Führerstand Typ Bombardier
« Antwort #88 am: Februar 28, 2015, 19:26:44 Nachmittag »
Hallo Loksimmer
Ich glaube in dem was Nemo sagt liegt der Schlüssel.

...und keinen wirklich konkreten Hinweis gefunden, wie das digitale Bearbeiten eines öffentlich im Internet zugänglichen originalen Führerstandsfotos und sein Einbinden in ein Computerprogramm rechtlich zu bewerten ist. Es handelt sich jedenfalls wohl nicht um eine simple Vervielfältigung oder Veränderung des Originals weil der Simulatorführerstand als Endergebnis kein Bild mehr ist.

Bekomme ich von Lokführer X ein Foto und meint: na klar kannst Du daraus einen Führerstand für Deinen Simulator bauen,  ist letztlich
immer noch nicht klar, ob die Bahnverwaltung, die ja eigentlich das Recht an dem Foto hätte ...

Die Bahnverwaltung könnte überhaupt nur dann Rechte an einem Foto haben, wenn der Fotograf es in Ausübung seiner Dienstpflichten angefertigt hat und dafür entlohnt wurde. Rechte von Arbeitsergebnissen der Angestellten gehen auf den Dienstherrn über - allerdings nicht das Urheberrecht, welches unveräußerlich ist. Das ist insofern etwas abstrakt, weil der Urheber bei einer solchen Konstellation mit seinem Urheberrecht nicht sehr viel mehr anfangen könnte als rechtmäßig zu erklären, Urheber zu sein.

Offline taler

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Re: Strassenbahn-Führerstand / B100S-Innenraumansicht
« Antwort #89 am: Februar 28, 2015, 19:32:07 Nachmittag »
Ich wiederhole mich ja nur ungern: http://www.loksimulatoren.de/index.php/Thread/5408-Stadtbahn-Dortmund-B100S-Fahrgastansicht-mit-Original-T%C3%BCrsound/?postID=94851#post94851

Ich frage mich, was ein Führerstand soll, bei dem ich die Strecke und die Signale nicht richtig wahrnehmen kann?

Und komm' mir jetzt nicht mit dem Bonner Wagen. Wäre der im Betatest gelandet oder hätte der Autor hier etwas dazu geschieben, dann hätte ich ihn auch gefragt.

Gruss
Uwe